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Wann bekomme ich das Geld ausbezahlt?

In Ihrem Dashboard finden Sie ein Aufstellungen aller eingegangenen Anfragen für die zu bewerbenden Produkte und den jeweiligen Status. Sobald ein Datensatz vergütungsrelevant ist. ändern wir dort den Status. Die Vergütungshöhe je Produkt finden Sie unter: Werbung->Kampagnen. Die Auszahlungen erfolgen monatlich, sobald der von Ihnen gewünschte Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist (z.B. ab 50 EUR).


Vergütung bei Bestandsverträgen 

Sie erhalten auch eine Vergütung, selbst wenn der empfohlene Kunden keinen Neuabschluss tätigt. Dazu bewerben Sie einfach die Versicherungs-App. Der Kunde legt dort seine bestehenden Verträge an und erteilt anschließend die Maklervollmacht. Damit hat er zusätzlich den Versicherungsmakler als Ansprechpartner. Sobald die bestehenden Verträge in den Bestand übertragen wurden, erhalten Sie Ihre Vergütung. Diese ist abhängig von der Anzahl der Verträge. Im Privatbereich sind dies 30 EUR (bei mind. 3 Verträgen) / 50 EUR (bei mind. 5 Verträgen) oder 100 EUR (bei mind. 10 Verträgen). Im gewerblichen Bereich kann dies noch höher sein!


Vergütung für Neuabschlüssen

Sie erhalten das Geld ausgezahlt, sobald uns der Neuvertrag vergütet wurde. Dies hängt also auch von der Versicherungsgesellschaft ab, über den der Vertrag eingereicht wurde. In der Regel zahlt die Versicherungsgesellschaft die Provisionen jeden Monat aus.


Ratierliche Vergütung

Die Vergütung  für Verträge im Bereich betriebliche Altersversorgung, Rentenversicherungen, Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen etc. sind teils sehr hoch. Sie können hier durchaus mehrere hundert  EUR pro Kunde verdienen. Stoppt der Kunde die Beitragszahlungen in den ersten Jahren (Stornohaftungszeit) jedoch, so bucht der Versicherer die Vergütung zum Teil wieder zurück. Damit Sie als Tippgeber dann Ihren Anteil nicht zurückzahlen brauchen, erfolgt die Abrechnung an Sie ratierlich. D.h. Sie bekommen jedes Jahr die anteilige Vergütung gut geschrieben. Diese ist dann „verdient“ und stornofrei.

Für Versicherungsvermittler / Versicherungsmakler als Kooperationspartner gelten abweichende Regelungen.


Vergütung für Folgeverträge

Schließt ein Kunde aufgrund der guten Betreuung in den folgenden 12 Monaten weitere Verträge bei uns ab (z.B. Versicherungen, Strom, Gas, Kredite etc.), so erhalten Sie auch auch auf diese Verträge die jeweilige Vergütung! Oft testen Kunden zunächst einzelne Produkte und sind mit der Beratung so zufrieden, dass Sie Ihre kompletten Verträge überprüfen und optimieren lassen.

Kontaktieren Sie uns gern, um weitere Informationen zu erhalten.

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